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Richtlinien Verfahren

Von den Krankenkassen werden vier Therapieverfahren aktuell ohne Zuzahlung übernommen, die sogenannten Richtlinienverfahren. Hierzu zählen die Analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Verhaltenstherapie.

 

Eine gute Schilderung der Einzelnen Therapieverfahren, dazugehöriger Kontingente (Anzahl möglicher Sitzungen) wird auf der Informationsplattform der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anschaulich dargestellt.