Herzlich willkommen beim Arbeitskreis Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Duisburg und Umgebung e. V.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine moderne und wissenschaftlich überprüfte Behandlungsmethode bei Problemen des Fühlens, Erlebens, Denkens und Handelns. Diese Probleme können sich im Alltag durch Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchten oder Zwängen ausdrücken. Psychotherapie wird auch bei psychosomatischen Störungen (z.B. Colitis ulcerosa, M. Crohn, Hauterkrankungen etc.) erfolgreich angewandt. Gemeinsamkeit ist psychisch erlebte Belastung, die oft mit viel Leid und verschiedensten Symptome verbunden sind.
Psychotherapie kann psychische Erkrankungen lindern, Belastung nehmen und zur Symptomreduktion führen. Eine Psychotherapie stärkt, lehrt mit Krisen besser zurechtzukommen und fördert die Lebenszufriedenheit.
Gemeinsamkeit aller psychotherapeutischen Behandlungsmethoden ist das vertrauensvolle Gespräch, das im Vordergrund der Behandlung steht. Psychotherapeuten bieten unterschiedliche Behandlungsverfahren an (z.B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie).
Sie überlegen…
vielleicht, ob Ihnen eine Psychotherapie helfen kann?
Wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Jeder Mensch kennt psychische Beschwerden wie depressive Stimmungen. Jeder Mensch gerät im Laufe seines Lebens in unterschiedliche Krisen. Häufig gelingt es, diese Krisen ohne psychotherapeutische Hilfe zu bewältigen. Menschen verfügen über beachtliche Selbstheilungskräfte. Viele haben Familie und Freunde, die sie hierbei wirkungsvoll unterstützen können.
Manchmal gelingt es jedoch über Wochen und Monate nicht, aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit einem Partner oder Freund wieder ins Lot zu kommen. Die psychischen Probleme bleiben bestehen, entwickeln oftmals auch eine negative Eigendynamik, der sich der Einzelne allein nur schwer entziehen kann. Dann könnte es sinnvoll sein, einen Psychotherapeuten aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob eine Behandlung ratsam ist.
Manchmal sind psychische Erkrankungen auch nicht so einfach zu erkennen. Es gelingt, die schwierigen Gefühle zu umgehen. Eine Freundin geht für Sie im Kaufhaus einkaufen, dessen Gewimmel immer wieder Panikanfälle auslösen – und schon ist die übermächtige Angst vor vielen Menschen nicht mehr spürbar. Trotzdem kann sich die psychische Störung, die tatsächlich besteht, weiter verfestigen und dauerhaft werden. Es kann sich also auch bei gelegentlichen, aber wiederkehrenden außergewöhnlichen Gefühlen lohnen, sich mit einem Psychotherapeuten darüber zu unterhalten. Unten sind “Erste Fragen an sich selbst” aufgelistet, die Ihnen weiter dabei helfen können zu klären, was mit Ihnen los ist und ob es ratsam ist, sich um professionelle Unterstützung zu bemühen.
Erste Fragen an sich selbst
Wenn Sie noch eingehender prüfen möchten, ob für Sie eine Psychotherapie in Frage kommt oder nicht, hilft Ihnen vielleicht folgende Frageliste weiter:
So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst?
Beunruhigt mich diese Veränderung?
Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
Mache ich mir immer Sorgen und habe ich viel Angst?
Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel?
Fühle ich mich oft aggressiv, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr ntolerant?
Bin ich oft krankgeschrieben?
Habe ich Suizidgedanken?
Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann?
Helfen Gespräche mit Freunden nicht mehr?
Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf?
Ist das schon länger als drei Monate so?
Ist mir das alles egal?
Quelle:
Rosemarie Piontek: Mut zur Veränderung. Methoden und Möglichkeiten der Psychotherapie, Bonn 2009
Ebenfalls empfehlenswerte externe Links:
https://www.116117.de/media/sp/KBV_Psychotherapeutische_Versorgungsangebote.pdf Psychotherapeutische Versorgungsangebote, Kassenärztliche Bundesvereinigung 13.11.2023https://www.gesundheitsinformation.de/wege-zur-psychotherapie-wo-gibt-es-hilfe.html Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 13.11.2023
Richtlinien Verfahren
Von den Krankenkassen werden vier Therapieverfahren aktuell ohne Zuzahlung übernommen, die sogenannten Richtlinienverfahren. Hierzu zählen die Analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Verhaltenstherapie.
Eine gute Schilderung der Einzelnen Therapieverfahren, dazugehöriger Kontingente (Anzahl möglicher Sitzungen) wird auf der Informationsplattform der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anschaulich dargestellt.
https://www.116117.de/de/psychotherapie.php Kassenärztliche Bundesvereinigung 13.11.2023
https://www.kbv.de/media/sp/KBV_Ambulante_Psychotherapie.pdf Kassenärztliche Bundesvereinigung, 13.11.2023
Wie wir helfen
Mit dem 1999 eingeführten Psychotherapeutengesetz hat der Gesetzgeber zwei neue psychotherapeutische Heilberufe geschaffen. Den Psychologischen Psychotherapeuten für Erwachsene (PP) sowie den Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche (KJP). Daneben gibt es noch als weiteren Heilberuf den ärztlichen Psychotherapeuten für beide Richtungen, die zusätzlich noch Medikamente verschreiben dürfen. Die Berufsbezeichnungen sind seither gesetzlich geschützt und führen zum Eintrag ins Ärzteverzeichnis (Approbation). Approbierte Psychotherapeuten haben langjährige (mindestens 3 Jahre) psychotherapeutische Ausbildungen gemäß staatlichen Richtlinien in anerkannten Verfahren absolviert.
Zu den kassenärztlich anerkannten Verfahren (Richtlinienverfahren), zählen heute die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie sowie die psychodynamischen Verfahren, das sind die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie. Wenn ein Psychotherapeut neben der nachgewiesenen Ausbildung in diesen Verfahren sozialrechtlich zugelassen ist, d.h. über einen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebenen Praxissitz verfügt, ist er zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Approbierte Kollegen ohne sozialrechtliche Zulassung können mit Privatpatienten, der Beihilfe oder mit Selbstzahlern abrechnen oder arbeiten teilweise in der Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen.
Approbierte Psychotherapeuten (PP und KJP) sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer, die das hohe Qualifikationsniveau der beiden psychotherapeutischen Heilberufe gewährleistet. Sie sind zu laufenden beruflichen Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet, die von der Kammer überprüft werden. Die Kammer übernimmt außerdem die Berufsaufsicht, indem sie die Erfüllung der Berufspflichten (Berufsordnung) überwacht.
Bislang beschränken sich die zugelassenen Verfahren auf die genannten als wissenschaftlich anerkannt geltenden Richtlinienverfahren. Daneben bestehen noch andere etablierte Psychotherapieverfahren, die über keine sozialrechtliche Zulassung verfügen, d.h. keine Kostenübernahme durch die Kassen erfolgt. Ein Wissenschaftlicher Beirat für Psychotherapie prüft die Zulassung evtl. weiterer Psychotherapieverfahren als Richtlinienverfahren.
https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/psychotherapie-erste-fragen Psychotherapeuten Kammer NRW, 13.11.2023
https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft Psychotherapeuten Kammer NRW, 13.11.2023
https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/psychotherapie-in-krisenzeiten Psychotherapeuten Kammer NRW, 13.11.2023
Kostenträger
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, übernimmt diese die Kosten. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte, wie Sie es von allen Ärzten gewohnt sind. Die Regelungen der Praxisgebühr gelten auch für Psychologische Psychotherapeuten.
Dennoch sind ein paar Besonderheiten zu beachten:
Psychotherapie ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine antrags- und genehmigungspflichtige Leistung. Das bedeutet, dass nach wenigen „Probesitzungen“ ein Antrag an die zuständige Krankenkasse gestellt werden muss. Dies übernimmt ihr Psychotherapeut für Sie, er benötigt dazu neben dem von Ihnen unterschriebenen Antragsformular einen kurzen Bericht (Konsiliarbericht) des Haus- oder Facharztes Ihres Vertrauens.
Daneben gibt es die sogenannte Akuttherapie, die zur Besserung akuter psychischer Krisen oder Vorbereitung einer ambulanten Psychotherapie beantragt werden kann von einem Psychotherapeuten unterliegt keiner Antragstellung. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, entscheidet der jeweilige Behandler mit Ihnen.
In dem Antrag an die Krankenkasse muss Ihr Psychotherapeut eine Diagnose stellen, das heißt, es muss sich um eine behandlungsbedürftige Störung handeln, für die eine psychotherapeutische Behandlung eine weit gehende Besserung verspricht. Wenn unter diesen Voraussetzungen innerhalb der letzten zwei Jahre keine ambulante Psychotherapie von Ihnen beantragt worden ist, bewilligt die Krankenkasse zunächst eine begrenzte Anzahl an Sitzungen, mindestens 12 ohne eine gutachterliche Prüfung, innerhalb des Zeitraums erstellt Ihr Behandler einen Gutachterantrag.
Falls notwendig sind auch Verlängerungen über diesen Rahmen hinaus möglich, erfordern aber über 24 Einheiten ein sogenanntes Gutachterverfahren. Diese Voraussetzungen können Sie ggf. mit Ihrem Psychotherapeuten besprechen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Falls Sie Beihilfe berechtigt sind, werden die probatorischen Sitzungen antragsfrei erstattet, darüber hinaus eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie von maximal 10 Sitzungen. Alle sinnvollen längeren Psychotherapien müssen in Form eines ausführlichen schriftlichen Berichts des Psychotherapeuten beantragt werden, und ein von der Beihilfestelle bestimmter Gutachter gibt eine Empfehlung zur Bewilligung (oder Ablehnung).
Mit Ihrer privaten Krankenversicherung sollten Sie Ihre Vertragsbedingungen vor Aufnahme einer Psychotherapie im Einzelfall abklären, da dies abhängig von ihrem individuellen Vertag vereinbart ist. In jedem Fall werden Sie für in Anspruch genommene Leistungen von Ihrem Psychotherapeuten Rechnungen bekommen, entsprechend der anerkannten Gebührenordnung (GOP) für Ärzte und Psychotherapeuten. Diese können Sie zur anteilsmäßigen Erstattung bei ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfestelle einreichen.
Wie bereits kurz angesprochen gibt es auch psychologische und psychotherapeutische Leistungen, die nicht von den Krankenkassen finanziert werden. Dazu gehören zum einen andere Methoden der Psychotherapie, wie zum Beispiel Gestalttherapie, Gesprächstherapie nach Rogers, Psychodrama-Gruppen. Aber auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Für die letztgenannten Problemfelder gibt es auch Beratungsstellen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, Psychotherapeuten, die Verfahren und Leistungen aus dem o.g. Spektrum anbieten, selbst zu bezahlen. Sogenannte IGEL-Leistungen, also Verfahren, deren Kosten Sie als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) selber übernehmen müssen, kennen Sie wahrscheinlich bereits von anderen Fachärzten.